Private Haftpflicht? Darauf sollten Sie achten!
Mit zur wichtigsten Grundvorsorge in Deutschland zählt die Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Eigentümer vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen ihn erheben können. Die private Haftpflichtversicherung sichert hingegen nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter.
Ebenso wie bei der privaten Zahnzusatzversicherung sollte man sich vor Vertragsabschluss immer über die Einzelheiten der Versicherung ausgiebig informieren. Worauf Sie dabei insbesondere achten sollte, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
In wenigen Schritten wichtig versichert
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung muss die Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden immer drei Millionen Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro und für Mietsachschäden 300.000 Euro betragen. Gerade bei Personenschäden können die Schadenersatzansprüche (u.a. Übernahme der Heilkosten, Rentenzahlungen oder Schmerzensgeld) besonders hoch ausfallen, weshalb eine realistische Summe vorab entsprechend festgelegt werden muss. Oft bieten Versicherungen besonders günstige Tarife mit einer Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro – jedoch lohnt sich die Eigenbeteiligung meistens nicht, weil man die häufig vorkommenden Kleinschäden aus der eigenen Tasche zahlen muss.
In Bezug auf die Laufzeit gibt es mehrjährige und einjährige Verträge – entscheidet man sich für eine langfristige Versicherung, bekommt man in der Regel bis zu zehn Prozent Rabatt, dafür ist der Jahresvertrag wesentlich flexibler und kann nach Ablauf der Frist erneuert oder verlängert werden. Ebenso sollte man sich bei der Zahlungsweise für die einmalige Zahlung pro Jahr entscheiden, da bei einer halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Zahlung Zuschläge von bis zu sechs Prozent von den Versicherungen erhoben werden. Wer mit seinem Partner zusammenzieht, benötigt hingegen nur noch eine Privathaftpflichtpolice, sodass der jüngere Vertrag aufgehoben werden und der Lebensgefährte in den älteren Vertrag mit aufgenommen werden kann. Der Versicherungsschutz selbst beginnt immer mit dem Erhalt der Annahmebestätigung oder des Versicherungsscheins, frühestens jedoch ab dem beantragten Versicherungsbeginn.
Private Haftplicht kündigen oder wechseln?
Möchte man seine Privathaftpflichtpolice kündigen, kann man dies immer nur drei Monate vor Vertragsablauf tun. Ist man hingegen im Besitz eines älteren Vertrages, kann man diesen prüfen lassen und mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen – des Öfteren bieten diese einen besseren Versicherungsschutz zu günstigeren Prämien an. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Falle einer Hochzeit oder eines Familienzuwachses den Vertrag den neuen Lebensumständen anzupassen, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet wird. Beachtet man die aufgezählten Aspekte vor dem Vertragsabschluss, ist man immer auf der sicheren Seite, die beste Versicherung mit den besten Tarifen gewählt zu haben. Andernfalls besteht immer noch die Möglichkeit, die Haftpflicht nach Ablauf der Frist zu wechseln.