Archiv für Dezember, 2009

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Im Geschäftsdeutsch ist die Haftpflichtversicherung ein Versicherungsvertrag, der verhindern soll, dass einem Versicherungsnehmer Vermögensnachteile durch Schadenersatzansprüche entstehen. Gegen die Zahlung eines regelmäßigen Versicherungsbeitrags verpflichtet sich die Versicherung dazu, für die vom Versicherten verschuldeten Schäden einer dritten Person aufzukommen, die auf eine schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gefahrerhöhendes Verhalten zurückzuführen sind. …weiterlesen

Montag, 7. Dezember 2009, 17:41 Uhr
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